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Das dreigeteilte Ostpreußen rückt der Europäischen Union näher. Polen kämpft innen- und außenpolitisch für den Beitritt. Litauen ist wohl noch ein Stück entfernt von der Startposition Polens, gleichwohl - auch der kleine baltische Staat sucht den Weg in die EU. Dies muß er auch, will er sich von dem russischen Einfluß - oder doch zumindest von den Ängsten eines Zugriffs - dauerhaft befreien. Lediglich das unter russischer Verwaltung stehende Königsberger Gebiet bliebe als Exklave innerhalb der Europäischen Union außen vor.
Doch durch die Ereignisse der letzten Wochen stellt sich indessen erneut die Frage, die je nach politischen Entwicklungen mit einer mehr oder weniger unbefriedigenden Antwort bedacht werden kann: "Was können die Menschen von der Europäischen Union erwarten?"
Zwischen Rechtsstaatlichkeit und linkem Meinungsdiktat - Quo vadis, Europa?
Der deutsche EU-Kommissar Günter Verheugen, zuständig für die Erweiterung der "Staatengemeinschaft der 15" ist zur Zeit bei den Beitrittskandidaten weniger an der Erfüllung wirtschaftlicher Kriterien als vielmehr an demokratischen und rechtsstaatlichen Faktoren interessiert. So mahnt er in der Tschechischen Republik die Aufhebung der Benesch- Dekrete an und weist die Türkei auf die menschenrechtlich bedenkliche Politik in der Kurdenfrage hin. Dies alles, könnte man meinen, sei ein Indiz für einen hohen EU-Standard an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Doch zeigt das Beispiel Österreichs, daß die EU im Innern alles andere als demokratisch handelt. War man schon seit Jahren die Aushebelung nationaler Gesetze durch niemals gewählte Brüsseler Bürokraten gewöhnt, so versuchte nun das europäische Bündnis, das immer wieder gern seine gemeinsamen Werte preist, erstmals einen direkten Eingriff in die inneren Belange eines Mitgliedsstaates. Henning Voscherau, ehemaliger Erster Bürgermeister der Hansestadt Hamburg, mahnt denn auch - unter ausdrücklicher Nennung des Umgangs der EU mit dem Mitgliedsstaat Österreich - zur Vorsicht bei allzu positiven Bewertungen des Bündnisses. Österreich sei jenseits aller Alarmrufe de jure und de facto eine rechtsstaatliche Demokratie, in der die Menschenrechte beachtet würden. Ja, sie würden sogar geradezu vorbildlich beachtet, so Voscherau, im Vergleich zu Staaten, in deren Hauptstädten (wie z.B. Moskau) die EU Verbeugungen macht. In der Tat, Österreich ist ein gleichberechtigtes Mitglied der EU. So sehr das kulturelle und politische Eigenleben Österreichs in anderen Staaten mit Skepsis bedacht wird, so wenig darf die EU den Weg der Demokratie verlassen, wie es im Augenblick der Fall ist.
Es ist kein Geheimnis, daß auf höchster Ebene Konsultationen der Mitgliedsstaaten exclusive Österreich stattfinden und Österreich auch in protokollarischen Fragen geschnitten wird. Dies alles, nur weil ein Drittel dieses kleinen in romantischen Alpentälern gelegenen Staates eine national- konservative Partei gewählt hat. Es ist nicht entscheidend, daß Rest- Europa gänzlich den österreichischen Parteienfilz als Grund für die herausragenden Wahlergebnisse der Haiderschen Freiheitlichen übersieht, entscheidend ist vielmehr, daß die europäische Staatengemeinschaft sich aussucht, wann sie auf Demokratie und Menschenrechte achtet und wann es nicht so sehr darauf ankommt. Diese offensichtliche Willkür (man könnte beschwichtigend auch von einem kleinen Defizit an Konsequenz sprechen) besteht auch hinsichtlich der Beachtung menschenverachtender und bis heute gültiger Dekrete der Vertreiberstaaten.
Während die Benesch-Dekrete zumindest im Gespräch sind und sich eine Historikerkommission damit auseinandergesetzt hat (wenn auch mit einem katastrophalen Ergebnis für die sudetendeutschen Vertriebenen) ist hingegen in offiziellen Gesprächen zwischen Deutschland und Polen bzw. der EU und Polen von den Bierut-Dekreten, die im Ergebnis den Benesch- Dekreten voll und ganz entsprechen, keine Rede. Sowohl die tschechischen als auch die polnischen Dekrete, in denen die brutale Vertreibung und die ersatzlose Enteignung gerechtfertigt werden, sind Ausdruck einer fehlenden Rechtsstaatlichkeit. Beide Staaten bestehen darauf, die Dekrete in die Europäische Union gewissermaßen als innerstaatliche Angelegenheit hineinretten zu können.
Es ist nur gut, daß im Koalitionsvertrag der freiheitlich- konservativen Regierung Österreichs die Aufhebung der Benesch- Dekrete in der tschechischen Nachbarrepublik angestrebt wird. Es ist jedoch schade, daß nur das kleine Österreich mehr von Demokratie und Menschenrechten hält, als es mancher Regierung in der EU lieb ist. Die deutschen Heimatvertriebenen sind gut beraten, die österreichische Regierung zu fördern und zu unterstützen.
Bernhard Knapstein
(Artikel aus Fritz 1/2000, Seite 5)
Artikel geändert am 15.01.2007
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